Das Verhalten vor Gericht kann einen erheblichen Einfluss auf den Ausgang eines Prozesses haben. Es erscheint oft wichtig, sich respektvoll, professionell und glaubwürdig zu verhalten, falls man eine bestmögliche Chance auf einen positiven Ausgang des Prozesses haben oder als Zeuge nicht als unglaubwürdig angesehen werden will.

Ein „angemessenes Verhalten“ kann dazu beitragen, dass die Person glaubwürdiger und respektvoller erscheint, während ein unangemessenes Verhalten dazu führen kann, dass die Person negativ wahrgenommen wird und sich dies auf das Ergebnis des Prozesses auswirkt.

So hängen in den USA zum Beispiel viele, für einen Angeklagten günstige Verläufe von Gerichtsverfahren von der Einschaltung teurer Berater für das Verhalten vor Gericht ab. In Europa wird zum Beispiel bei der Bemessung von Strafen auch Wert auf die subjektiven Lebensumstände eines Angeklagten gelegt.

Hier sind einige Beispiele dafür, wie das Verhalten vor Gericht beeinflussen kann:

  • Glaubwürdigkeit: Wenn eine Person vor Gericht lügt oder unehrlich ist, kann dies ihre Glaubwürdigkeit beeinträchtigen. Ein glaubwürdiges Zeugnis kann dazu beitragen, dass die Entscheidung des Gerichts zugunsten der Person ausfällt, während ein unglaubwürdiges Zeugnis dazu führen kann, dass das Gericht der Person nicht glaubt und gegen sie entscheidet.
  • Respekt: Ein respektvolles Verhalten vor Gericht kann dazu beitragen, dass die Person ernst genommen und respektiert wird. Ein respektloses Verhalten kann hingegen dazu führen, dass die Person als unprofessionell oder unangemessen wahrgenommen wird und dies sich auf das Ergebnis des Prozesses auswirkt.
  • Image: Das Verhalten vor Gericht kann auch das Image der Person beeinflussen. Wenn eine Person ruhig, höflich und professionell ist, kann dies dazu beitragen, dass sie als verantwortungsbewusst und integer wahrgenommen wird. Ein aggressives oder unhöfliches Verhalten kann hingegen dazu führen, dass die Person als unkontrolliert oder emotional instabil wahrgenommen wird.
  • Strafmaß: Das Verhalten einer Person kann auch das Strafmaß beeinflussen, das vom Gericht verhängt wird. Eine Person, die reuevoll und kooperativ ist, kann dazu beitragen, dass das Gericht eine mildere Strafe verhängt, während eine Person, die uneinsichtig und unkooperativ ist, dazu führen kann, dass das Gericht eine härtere Strafe verhängt.

Zielsetzung:

In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie sich vorbereiten können, wenn Sie als Zeuge oder als Angeklagter zu einer Gerichtsverhandlung vorgeladen werden. Sie erfahren auch, wie ein Gerichtsverfahren im Allgemeine abläuft und welches Verhalten zu welchen Konsequenzen führen kann.

Die Schulung umfasst praktische Übungen, in denen die Teilnehmer ihre Fähigkeiten verbessern können.

Schwerpunkte des Seminars sind die Vermittlung von psychologischen Finessen und Vorgehensweisen sowie von Fragetechniken und „richtigen“ Erwiderungen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Teilnahme an einem solchen Vorbereitungskurs nicht garantiert, dass „eine Gerichtsverhandlung erfolgreich sein wird“. Eine gute Vorbereitung kann jedoch dazu beitragen, dass die betroffene Person selbstbewusster und besser in der Lage ist, ihre Position zu vertreten und ihre Rechte zu schützen.

Inhalte:

  • Allgemeiner Ablauf einer Gerichtsverhandlung
  • Planung von Aussagen
  • Fragetaktiken- “Peace-Model” , “Reid-Interviews”, “Cognitive-Interviews”, “Strategic Use of Evidence (SUE)-Interview”
  • Fehlerquellen – Lügensymptome –
  • Fallstricke; Do’s and Don‘ts
  • Praxisübungen

Unter anderem werden die folgenden Fragenkomplexe behandelt:

  • Wie kann ich mich auf eine Aussage vor Gericht effektiv vorbereiten?
  • Wie kann ich mich auf mögliche Fragen vorbereiten?
  • Wie kann ich Kenntnisse über Fragetechniken verwenden um so viel Informationen wie nötig oer möglich weiterzugeben?
  • Wie antworte ich auf die Anwendung verschiedener Fragetechniken, abhängig vom Verlauf einer Gerichtsverhandlung?
  • Wie gehe ich mit „Unstimmigkeiten“ während einer Vernehmung oder Befragung um?
  • Wie kann ich meine persönlichen Rechte in solchen Situationen wahren?

Sie lernen, Ihr Wissen gezielt in der Praxis anzuwenden und erhalten letztlich einen Mehrwert für Ihre tägliche Arbeit.

Zielgruppe:

Jeder, der an diesem Thema Interesse hat.

Methode:

Webinar oder Präsenztraining.

Interactiver Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeit, praktische Beispiel und Fallstudien.

Deutsch oder Englisch.

Dauer:

Webinar 2 Sitzungen (Microsoft Teams), 1,5 bis 2 Std. Dauer und 2 Sitzungen “Round Table”, Diskussionen, Fragen und Antworten (freiwillig, für diejenigen, die Fragen haben)

oder

Präsenztraining 3 Stunden.

Teilnahmebescheinigungen und ausführliches Trainingsmaterial wird zur Verfügung gestellt.

Termine

Termine und Durchführung nach Vereinbarung und Absprache.
Rufen sie einfach an!

Kosten:

Webinar: EUR 210 pro Teilnehmer.

Präsenztraining: EUR 4.200 plus Reisekosten.

Jeweils minimum 2 Personen, max. 8 Personen.

Referent:
Herbert Nuszpl
Kriminalrat a.D.
Dipl. Verw. wirt (FH) pol.
Kurzer Lebenslauf
Derzeit: Freelancer, selbstständiger Geschäftsführer TIICC Compliance
Trainings / Investigations / Interviews / Coaching / Consulting
Berufliche Stationen:
Drägerwerk AG&Co. KGaA; Compliance und Internal Audit
Alvarez&Marsal GmbH, Dispute Analysis & Forensic Services
KPMG AG, Forensic
PricewaterhouseCoopers WPG AG, Forensic Services
Polizist in Deutschland

Kernkompetenzen/Schwerpunktbereiche:
Mehr als 40 Jahre Erfahrung in der Prävention und Bekämpfung von Kriminalität.
Durchführung von Compliance-Untersuchungen. Spezialisiert auf forensische Befragungen.
Beratung und Coaching in Compliance-Fragen.
Schulungen zu Compliance-Themen, Ermittlungstraining und Befragungstechniken.
Erweitertes Profil:

Langjährige Erfahrung in Compliance-Fragen und in der Prävention von kriminellem Verhalten, insbesondere bei Korruption, Betrug, Wirtschaftskriminalität, FCPA, Kartell- und Datenschutzverstößen.
Entwicklung und Implementierung von durchgängigen, abgestimmten und geschäftsintegrierten Konzepten und Sicherheitsstandards für Compliance- und Sicherheitsbereiche großer globaler Unternehmen.
Einführung von Compliance-Strukturen, einschließlich der Entwicklung und Implementierung von Compliance-Management-Systemen, Verhaltenskodizes, Compliance-Richtlinien, Compliance-Reviews und Compliance-Audits, Compliance-Schulungen sowie Whistleblower-Systemen.
Leitung und Durchführung einer Vielzahl von Compliance-Untersuchungen für börsennotierte und private Unternehmen, z.B. DAX 30-Unternehmen.
Weltweite internationale Erfahrung in Europa, Südosteuropa, Nahost, Afrika, Russland, Asien, Nord-, Süd- und Mittelamerika.
Langjährige Erfahrung im Umgang und in der Zusammenarbeit mit Behörden, u.a. Bundes- und Landesministerien, BaFin, Bundes- und Landeskriminalämter, Verfassungsschutz und andere Behörden. Ehemaliges Mitglied der polizeilichen Bundeskommissionen für Kriminalitätsvorbeugung, Wirtschaftskriminalität, Korruption und Umweltkriminalität. Sachverständiger vor Gericht in einer Vielzahl von Straf- und Zivilverfahren. Beteiligung an deutschen Gesetzesinitiativen zur Korruptionsbekämpfung und der Entwicklung von Präventionskonzepten gegen Wirtschaftskriminalität. Verantwortlich für die Bereiche Wirtschafts- und Umweltkriminalität, Korruption, Rechnungsprüfungsamt eines Bundeslandes in Deutschland.
Entwicklung und Durchführung von Schulungen und Vorträgen zu Compliance-Themen, Ermittlungstrainings sowie Schulungen zu forensischen Befragungstechniken für Mitarbeiter der Innenrevision, des Vertriebs, der Finanzen, der Compliance und der Forensik.

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